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Pressemitteilung Neue Stadtmitte PDF Drucken E-Mail
Montag, 01. März 2010 um 00:00

Neue Stadtmitte: Für wen?

Die ursprüngliche Planung zur Neuen Stadtmitte ist rund zehn Jahre alt. Inzwischen wurden wichtige Eckpunkte der damaligen Planung wie Rathaus mit Bürgerbüro,  zentrales Feuerwehrhaus, Polizeistation und Veranstaltungssaal für ca. 500 Besucher (im Rösselsbrünnle) bereits an anderer Stelle verwirklicht. Daher ist es durchaus legitim, das gesamte Projekt nochmals auf den Prüfstand zu stellen und zu fragen: Brauchen wir in Rheinstetten eine Neue Stadtmitte, und wenn ja, wie soaltll sie aussehen?

Um diese Frage fundiert und objektiv beantworten zu können, bedarf es unserer Ansicht nach zunächst einer umfassenden Bedarfsanalyse durch eine repräsentative Bürgerbefragung. Denn eines ist klar: Eine Stadtmitte, die von der Bevölkerung nicht angenommen und genutzt wird, ist eine tote Betonwüste - und bedeutet eine gewaltige Verschwendung von Geld und Ressourc en. Das vorgesehene Gelände ist ein ökologisch wertvolles Gebiet, in dem zahlreiche Wildtiere leben. Daher sollte es nur für ein wirklich lohnendes Projekt geopfert werden, für eine Stadtmitte, die für die Menschen in Rheinstetten attraktiv ist und tatsächlich ein Zentrum des öffentlichen Lebens in unserer Stadt wird.

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Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Schimanek & Vollbrecht PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, 19. November 2009 um 00:00

Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Schimanek & Vollbrecht zum Strafverfahren wegen Abgeordnetenbestechung


In dem Strafverfahren gegen einen 63jährigen Bürger aus Rheinstetten wegen Abgeordnetenbestechung hat der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Christoph Vollbrecht aus Karlsruhe, mit Schriftsatz vom 19. November 2009 fristgerecht Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12. November 2009 eingelegt. Das Amtsgericht hat den Angeklagten der Abgeordnetenbestechung für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt. Die Verteidigung geht davon aus, dass das Urteil rechtsfehlerhaft ist, da der Angeklagte durch seinen Brief vom 24. März 2009 an die Mitglieder des Gemeinderats von Rheinstetten weder den subjektiven noch den objektiven Tatbestand des § 108 e StGB erfüllt hat. Der Angeklagte hatte darin angeboten, der Stadt Rheinstetten eine Photovoltaikanlage im Megawattbereich zu schenken, sollte der Gemeinderat sich mehrheitlich gegen die geplante Ansiedelung eines der größten fleischverarbeitenden Betriebe Europas in Rheinstetten aussprechen. Die Hauptverhandlung hat ergeben, dass dieses Angebot nicht ernst gemeint war. Aber selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, so hätte es nicht auf den Abschluss einer verwerflichen Unrechtsvereinbarung gezielt. Genau dies ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine Strafbarkeit gem. § 108 e StGB. Das wurde vom Amtsgericht Karlsruhe verkannt.

 
Pressemeldung der IG-Rheinstetten PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 04. Oktober 2009 um 00:00

Pressemittelung zu den Vorwürfen des Oberbürgermeisters und der Polizei

Oberbürgermeister Schrempp nahm den Spatenstich zum Anlass, den Gegnern der Fleischfabrik undemokratisches Verhalten vorzuwerfen. Diesen Vorwurf geben wir gerne zurück. Die IGR hätte sich im gesamten EDEKA-Verfahren mehr Offenheit und ernst genommene Bürgerbeteiligung gewünscht. Auch ein demokratisch gewähltes Gremium sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine Wahl nicht eine "Diktatur auf Zeit" bedeutet.

Die rund 2300 Unterschriften Rheinstettener Bürgerinnen und Bürger haben deutlich gezeigt, dass es Bedarf für mehr Demokratie gibt. Wer sich diesem Bedürfnis verwehrt und darüber hinaus hunderte persönlicher Einwendungen bei den Offenlagen nur mit Standardfloskeln abtut, braucht sich nicht über Proteste zu wundern.

Das Demonstrationsrecht ist Teil unserer demokratischen Grundordnung und als Grundrecht in unserem Grundgesetz verankert. Wenn jetzt Politiker den Demonstranten mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen und aus Polizeikreisen friedlichen Demonstranten vorgeworfen wird, sie hätten die "geistige Stimmung" geschaffen, "die einzelne Fleischwerkgegner dazu animiert, mit Gewalt gegen das Fleischwerk vorzugehen", dann liegt hierin der eigentliche Skandal. Wir wehren uns mit aller Deutlichkeit gegen diese Form von Vorverurteilung und gegen den Versuch, Bürgerinitiativen zu diskreditieren und zu kriminalisieren.
Der Verdacht liegt nahe, dass mit dieser Hetzjagd von den vielen Unklarheiten und Ungereimtheiten im Genehmigungsverfahren abgelenkt werden soll.
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Pressemitteilung des BUND vom 25.09.2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BUND   
Freitag, 25. September 2009 um 00:00

BUND: Vorauseilender Gehorsam im Regierungspräsidium Karlsruhe

 

Natur- und Umweltschutzverband kritisiert: Betriebsgenehmigung für Edeka-Fleischwerk viel zu früh erteilt

Karlsruhe/Stuttgart. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden- Württemberg, gegen das Edeka-Fleischwerk in Rheinstetten noch gar nicht entschieden hat, hat das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe jetzt den Betrieb bereits genehmigt. Schon im Juli durfte Edeka vorzeitig mit dem Bau beginnen und mit Baggern Fakten schaffen. ,,Auch jetzt wartet das RP nicht die Entscheidung des Gerichts ab, sondern stellt stattdessen lieber sicher, dass der Spatenstich mit Landwirtschaftsminister Hauk am kommenden Montag mit vorliegender Betriebsgenehmigung gefeiert werden kann - das hat mehr als ein Geschmäckle", bewertete die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender: ,,Das Edeka-Verfahren zeigt erneut, dass der Genehmigungsbehörde privatwirtschaftliche Interessen wichtiger sind als der Schutz von Natur und Umwelt."
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Pressemitteilung des BUND vom 17.08.2009 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: BUND   
Montag, 17. August 2009 um 00:00

EDEKA-Fleischwerk Rheinstetten: BUND reicht heute Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts ein

Umwelt- und Naturschutzrecht werden unterhöhlt

Rheinstetten/Karlsruhe: Der Landesverband Baden-Württemberg des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kann die Entscheidung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in Sachen Edeka Fleischwerk nicht nachvollziehen. Das Gericht unterstreiche zwar die Klagebefugnis des BUND gegen die endgültige immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ist jedoch der Auffassung, dass der Verband gegen den vorzeitigen Baubeginn nicht klagebefugt sei. „Wenn wir nur gegen den Betrieb, aber nicht gegen die Errichtung der Anlage klagen dürfen, wird damit die gesamte Klagebefugnis der Verbände ad absurdum geführt“, bewertet die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Gerichtsbeschluss.
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